fünf nach zwölf am UN World Wildlife Day

Aus aktuellem Anlass rege ich an, die Spezies Mensch in die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES aufzunehmen. Die nach dem Ort ihres Entstehens auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannte Konvention zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten kam am 3. März 1973 zustande.

Dass es sich nicht nur um ein internationales Wirtschaftsübereinkommen handelt, was das Wort „Trade“ im englischen Titel bedeuten könnte, steht in der Präambel. Es dient „dem Schutz von Tieren und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt als unersetzlicher Bestandteil der natürlichen Systeme“ und „der Erhaltung der Bedeutung der Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht“. Das Datum ist ein weltweit verbreiteter Gedenk- und Aktionstag.

In Deutschland obliegen Vollzug und Überwachung des Übereinkommens dem Bundesamt für Naturschutz, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Vielleicht schafft es der Mensch, bevor er sich als Gattung eliminiert, noch auf die Tagesordnung der Behörde?

Wahrscheinlicher ist, dass das aktuelle US-Oberhaupt und die von ihm beeindruckten Staatsfrauen und -männer schneller sind und zuvor die Vereinten Nationen aufgelöst und das Völkerrecht abgeschafft haben. Dann wäre der Tagesordnungspunkt obsolet und der Verweis auf den Sachstand immerhin ein Beitrag zum Demokratie- … sorry! … zum Bürokratieabbau.

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